Meine Tätigkeitsgebiete
Ein Sprichwort sagt: Der Anwalt kennt keine Feigheit vor dem Fall.
Ich verstehe mich daher als Generalist, der jedoch auf bestimmten Gebieten schwerpunktmäßig arbeitet. Ich übernehme nicht jeden Rechtsstreit, sondern verweise Sie in Einzelfällen auch an Kolleginnen und Kollegen, die auf dem jeweiligen Gebiet besondere Sachkunde besitzen.
Meine Hauptgebiete sind:
- Arbeitsrecht (Kündigungen, Lohnansprüche etc.)
- Werkvertragsrecht
- Haftpflichtrecht (Arzthaftung, Verkehrsunfallrecht etc.)
- Vertragsrecht (Kauf-, Miet-, Architektenverträge incl. HOAI)
- Vertragsgestaltung (insbes. im Handels- u. Gesellschaftsrecht)
- Strafrecht (außer Steuerstrafrecht)
|  | Da ich als Generalist arbeite, bekommen Sie eine juristische Arbeit aus einer Hand. Sie müssen nicht damit leben, für jede Rechtsfrage aus einem anderen Gebiet mit einem anderen Anwalt oder einer Anwältin zu tun zu haben, mit dem oder der Sie sich erst wieder anfreunden müssen.
Für besondere Fälle kooperiere ich mit Kolleginnen und Kollegen. So ist gewährleistet, dass Sie einen Anwalt beauftragen, der sich einerseits nicht in Einzelheiten verliert, die die Sache nicht weiterbringt, und bei dem andererseits eine gute Betreuung gewährleistet ist.
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