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Vom lieben Geld - mein Honorar

Viele Menschen meinen, schon der Händedruck im Wartezimmer des Büros würde Geld kosten. Oder noch schlimmer: Je länger eine Sache dauert, desto höher würde die Anwaltsrechnung. Oder auch beliebt: Je mehr der Anwalt schreibt, desto mehr verdient er. Alles ganz falsch.

Soweit ich mit Ihnen kein Festhonorar oder ein Honorar nach Stundenaufwand vereinbare (was voraussetzt, dass Sie damit einverstanden sind), gilt die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, kurz BRAGO, oder seit dem 1.7.04 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist im einzelnen festgelegt, was ich wofür berechnen darf.

Wenn Sie beispielsweise eine sog. Erstberatung wünschen, mit der geklärt wird, ob und was Sie tun können oder müssen, zahlen Sie maximal 190 € plus zur Zeit gültiger Umsatzsteuer, also derzeit 220,40 €, und zwar auch dann, wenn es um eine 10 Millionen-€-Erbschaft geht!

Wenn das kein Grund ist, einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist! 

Wie ich bereits schrieb: Es handelt sich bei den 220 € um einen Maximalbetrag. Und den verlangt ein Anwalt nur in Angelegenheiten, die juristisch schwierig sind und einen hohen Gegenstandswert haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie die Angelegenheit kostet: Fragen Sie mich.

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Rechtsanwaltskanzlei Frank Gladisch| info@frankgladisch.de